Metall-Betriebe befürchten erhebliche Mehrkosten - Geplante Gesetzesänderung ein Thema der Innungsversammlungen

KREIS STEINFURT. Auf die Betriebe im Metall-Handwerk könnten erhebliche Mehrkosten bei den Lohn-Nebenkosten zukommen. Hintergrund ist eine geplante Gesetzesänderung in Sachen Tarifrecht. Demnach sollen für Metallbaubetriebe, die im Baubereich aktiv sind, in Zukunft die Regelungen der Sozialkassen der Bauwirtschaft gelten, auch wenn sie Mitglied der Metall-Innung sind. Die umstrittenen Gesetzespläne waren ein Thema der jüngsten Versammlungen der Fachinnungen Metall Tecklenburger Land und Kreis Steinfurt im NaturaGart-Park in Dörenthe.

Wie es während der Versammlung hieß, bedeute die Gesetzesänderung zum Teil erhebliche Mehrkosten für die Handwerksbetriebe der Metall-Branche. Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf setzt sich nun bei den hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten dafür ein, den Gesetzentwurf zu korrigieren und die massive Ausweitung des Sozialkassenverfahrens einzuschränken.

Insgesamt ist die Auslastung der Betriebe im Metall-Handwerk im Kreis Steinfurt nach einem eher verhaltenen Jahresauftakt gut bis sehr gut. Wie Georg Hagemann, Obermeister der Fachinnung Metall Tecklenburger Land, bedauerte, müssten Aufträge derzeit allerdings schnell und kurzfristig erledigt werden, so dass der Druck in den Betrieben zunehme.

Veränderungen in den Betrieben dürfte bringt eine neue EU-Verordnung mit sich bringen. So schreibt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verschärfte Schulungsmaßnahmen für das Personal im Güter-, Kraft und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken vor. Bis zum 10. September dieses Jahres müssen alle Fahrer eine entsprechende Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden nachweisen. Ausnahmen gelten für Handwerker, die Material und Ausrüstung befördern, das sie zur Berufsausübung benötigen. Transportiert der Fahrer nicht nur die Materialien, sondern arbeitet auch mit ihnen, gilt die Neuregelung für ihn nicht. Sobald aber ein Unternehmen Berufskraftfahrer einsetzt, die ausschließlich Fahrtätigkeiten ausüben, muss die Neuregelung beachtet werden.

Die Vertreter beider Innungen sprachen sich dafür aus, in diesem Jahr eine gemeinsame Besichtigungsfahrt zu einer Verzinkerei in den Niederlanden für die Auszubildenden aller Ausbildungsjahre zu organisieren. Auch die Innungsfahrt soll in diesem Jahr gemeinsam erfolgen. Im Herbst ist ein Besuch eines Unternehmens in Castrop geplant.

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Unter Palmen tagten nun die Fachinnungen Metall Tecklenburger Land und Kreis Steinfurt. Sie wählten für ihre Innungsversammlungen den NaturaGart-Park in Dörenthe aus.