Corona-Testungen bei Prüfungen

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber künftig für die Teilnahme an der Gesellen-/ Abschlussprüfung eine entsprechende Testung vorschreibt.

Es wird deshalb allen an der Prüfung beteiligten Personen empfohlen, vorsorglich einen Termin in einer offiziellen Teststelle für eine SARS-CoV 2-Schnelltestung zu reservieren und den Test auch unabhängig vom Bestehen der gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz aller Prüfungsteilnehmenden zeitnah vor der Prüfungsteilnahme durchführen zu lassen. Je unmittelbarer vor der jeweiligen Prüfung getestet wird (idealerweise 12 – 24 h vor dem Termin), desto sicherer sind alle an der Prüfung beteiligten Personen.

Testzentren für den kostenlosen Bürger-Schnelltest gibt es im

zurück